Zurrgurte nach DIN EN 12195-2

Ein geprüfter und zugelassener Zurrgurt ist klar zu erkennen:

  • Gebrauchsanweisung
  • Einprägung auf der Ratsche
  • Einprägung auf dem Verbindungselement
  • Am Gurt vernähtem Etikett

                        

Etikett

Ein Gurt darf in Gebrauch genommen werden, wenn ein vollständiges rechteckiges Etikett vorhanden ist. Laut DIN EN 12195-2 müssen folgende Angaben auf dem Etikett vorhanden sein:

 

Die Farbe des Etiketts, kennzeichnet gleichzeitig das Material des Gurtbands!

Material Farbe Temparaturbeständigkeit
Polyester (PES) blau -40°C bis +120°C
Polyamid (PA) grün -40°C bis +100°C
Polypropylen (PP) braun -40°C bis +80°C

1) Da Zurrgurte nicht der Maschinenrichtlinie unterliegen, sind diese auch nicht regelmäßig zu prüfen! Es ist jedoch laut DIN EN 12195-2 vorgeschrieben, dass der Anwender seinen Zurrgurt vor jedem Gebrauch auf sichtbare Mängel überprüft!