Rechtsfolgen (lt. HGB und StGB)

  • Untersagung der Weiterfahrt bis zur ordnungsgemäßen Nachbesserung der Ladungssicherung
  • Verkehrsordnungswidrigkeitsanzeige mit Bußgeld und Punkten in Flensburg
  • Strafanzeige mit Geld- oder Freiheitsstrafe

Bei mangelhafter Ladungssicherung, ohne Gefährdung kann es zu Bußgelder bis 270€ und 1 Punkt im Zentralverkehrsregister kommen. Bei Wiederholungstätern droht dazu noch der Verlust der Fahrerlaubnis.

Bei Schäden durch mangelnde- oder fehlende Ladungssicherung, haftet der Verursacher immer mit!

Hinweis:

Kann die Ladung auch bei Vollbremsung oder Ausweichmanövern den Laderaum nicht verlassen und keinen Schaden verursachen, geht von der Ladung auch keine Gefahr aus!

Die Grundlage der Strafe ist Höhe des Gefahrenpotenzials welches von der Ladung ausgeht!

Alle weiteren zivilrechtlichen Konsequenzen (z. B. Transportschäden) für Absender und Frachtführer regelt das HGB!