Es ist jedoch laut DIN EN 12195-2 vorgeschrieben, dass der Anwender seinen Zurrgurt vor jedem Gebrauch auf sichtbare Mängel überprüft!
Ist ein Gurt defekt, muss dieser dem Weiterverbrauch entzogen werden (zerschneiden)! Den Gurt, so wie er ist in die Mülltonne zu schmeißen reicht nicht aus!
Ist ein Gurt gerissen, darf er nicht an einer anderen Stelle einfach wieder vernäht werden. Zurrgurte werden mit einer speziellen Naht versehen die nur vom Hersteller gemacht werden darf. Wollen Sie Ihren Zurrgurt dennoch repariert bekommen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller oder den Lieferanten!
Es gibt klare Merkmale an denen man erkennen kann, warum ein Zurrgurt defekt ist.
An der Ratsche:
- Verbogene Schlitzwelle durch mehrfache Überlastung.
- Verbogener Griff durch Einsatz von Hebelwerkzeug.
Am Gurt:
Schaden | Festigkeitsverlust |
Riss im Gurt | ca. 50 % |
Knoten im Gurt | ca. 75 % |
Sonstiges:
- Verbogene Beschläge, durch Nutzung des falschen Zurrpunktes