Ein geprüfter und zugelassener Zurrgurt ist klar zu erkennen:
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Etikett
Ein Gurt darf in Gebrauch genommen werden, wenn ein vollständiges rechteckiges Etikett vorhanden ist. Laut DIN EN 12195-2 müssen folgende Angaben auf dem Etikett vorhanden sein:
Die Farbe des Etiketts, kennzeichnet gleichzeitig das Material des Gurtbands!
Material | Farbe | Temparaturbeständigkeit |
Polyester (PES) | blau | -40°C bis +120°C |
Polyamid (PA) | grün | -40°C bis +100°C |
Polypropylen (PP) | braun | -40°C bis +80°C |
1) Da Zurrgurte nicht der Maschinenrichtlinie unterliegen, sind diese auch nicht regelmäßig zu prüfen! Es ist jedoch laut DIN EN 12195-2 vorgeschrieben, dass der Anwender seinen Zurrgurt vor jedem Gebrauch auf sichtbare Mängel überprüft!